26.07.2011
Hinweise zur Rückgabe einer Wohnung
- Während der Mietzeit vorgenommene Veränderungen innerhalb der Wohnung, welche die Wohnqualität für den nachfolgenden Nutzer mindern, sind vom Verursacher zu beseitigen.
- Bauliche Veränderungen (Einbauten, Türänderungen, Wanddurchbrüche, Wand- und Deckenverkleidungen), die ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommen wurden, sind zurückzubauen. Ausnahmefall: der Nachmieter steht schon fest und er akzeptiert diese Veränderungen.
- Die Sanitärausstattungen wie Waschbecken, Badewanne, WC-Becken und Mischbatterien sind gründlich zu reinigen. Von den Rahmen der Fenster sind Halterungen und Klebereste zu entfernen.
- Die Fenster und Fensterrahmen sind zu säubern. Die Oberflächen der Heizkörper und gegebenenfalls auch die Heizkörperlamellen sind zu reinigen, Klebereste auf den Fußbodenbelägen (Fixierung, doppelseitiges Klebeband) sind zu entfernen.
- Sonstige in der Wohnung entstandene Schäden sind vom Mieter zu beseitigen.